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Allgemeine Geschäftsbedingungen

THAILANDWEB

ALLGEMEINE ANGEBOTSBEDINGUNGEN DES REISEVERANSTALTERS THAILANDIAWEB

PRÄMISSE. KONZEPT DES TOURISTENPAKETS

In Anbetracht dessen:

  1. a) Der Veranstalter und der Verkäufer der Pauschalreise, an die sich der Verbraucher wendet, müssen im Besitz der Genehmigung sein

administrativ zur Ausübung ihrer Tätigkeit

  1. b) Der Verbraucher hat das Recht, eine Kopie des Kaufvertrags für ein Reisepaket (Voucher) zu erhalten (gemäß Art. 85 des Cons. Code), das ein wesentliches Dokument für den möglichen Zugriff auf den Garantiefonds gemäß Art. 18 ist. XNUMX dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Der Begriff „Reisepaket“ (Art. 84 Cod. Cons.)? Folgendes: Bei den touristischen Paketen handelt es sich um Reisen, Ferien und „All-Inclusive“-Rundreisen, die sich aus der vorher festgelegten Kombination von mindestens zwei der unten genannten Elemente ergeben, zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und eine Dauer von mehr als haben 24 Stunden oder über einen Zeitraum von mindestens einer Nacht verlängert:

  1. a) Transport;
  2. b) Unterkunft;
  3. c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit der Beförderung oder der Unterbringung verbunden sind (Unterlassung)…. die einen wesentlichen Teil des „Touristenpakets“ ausmachen.

GESETZGEBENDE QUELLEN

Der Kauf und Verkauf eines Reisepakets, unabhängig davon, ob es sich um im Inland oder im Ausland zu erbringende Dienstleistungen handelt, erfolgt unterliegt dem Gesetz vom 27 Nr. 12 der Ratifizierung und Ausführung des unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über den Reisevertrag (CCV).

in Brüssel am 23.4.1970, soweit anwendbar, sowie durch das Verbraucherschutzgesetz.

PFLICHTIGE INFORMATIONEN – TECHNISCHES DATENBLATT

  1. Technische Organisation Castelli Co. Lmt. – 56/9 TAMBON NAI MUANG( SAYAO) THETSABAN MUANG,AMPOR MUANG PHETCHABUN 67000, 56/9, 67000, betrieben über die Website www.thailandiaweb.com.
  2. Thailändische Verwaltungsgenehmigungsnummer. 067551000146. vom 13 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Regionalgesetzes Nr. 06 vom 2008.

RESERVIERUNGEN

Um die Buchung abzuschließen, muss der Verbraucher den gesamten Betrag des Reisepakets bezahlen und den Verkäufer benachrichtigen. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bearbeitet der Verkäufer die Reservierungen für das Reisepaket. Die Bearbeitungszeiten können je nach den Umständen variieren, betragen jedoch in der Regel 7 Werktage. In jedem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, den Buchungsbeleg so rechtzeitig wie möglich für die Inanspruchnahme des Reisepakets, also am Tag vor der Abreise, zuzustellen. Sobald die Vorbereitung des Pakets abgeschlossen ist, wird dem Kunden der GUTSCHEIN mit den Einzelheiten des touristischen Pakets per E-Mail zugesandt.

Der Kunde muss den Buchungsbeleg ausdrucken und als Dokument und Reisereferenz mitnehmen. Auch wenn der oben genannte Gutschein nicht vorliegt, behalten die darin aufgeführten Reservierungen ihre volle Gültigkeit.

PREIS

Die Preise der in diesem Katalog veröffentlichten Reisepakete sind in Euro angegeben und wurden wie folgt unter Berücksichtigung der im laufenden Jahr geltenden Tarife berechnet.

RÜCKTRITT DES VERBRAUCHERS

Der Verbraucher kann in folgenden Fällen ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten:

– Erhöhung des im vorstehenden Art.6 genannten Preises um mehr als 10 %;

– wesentliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als wesentlich für die Nutzung des gesamten Reisepakets angesehen werden können und vom Veranstalter nach Vertragsschluss, aber vor Reiseantritt erwogen und vorgeschlagen werden und vom Verbraucher nicht akzeptiert werden.

In den oben genannten Fällen hat der Verbraucher alternativ das Recht:

– ein alternatives Reisepaket ohne Aufpreis oder mit Rückerstattung des Mehrpreises in Anspruch zu nehmen, wenn das zweite Reisepaket einen geringeren Wert als das erste hat;

– auf Rückerstattung nur des bereits gezahlten Teils des Preises. Diese Rücksendung muss innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Rückerstattungsantrags erfolgen.

Der Verbraucher muss seine Entscheidung (zur Annahme der Änderung oder zum Widerruf) spätestens zwei Werktage nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung oder Änderung mitteilen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine ausdrückliche Mitteilung, gilt der vom Veranstalter formulierte Vorschlag als angenommen. Dem Kunden, der außerhalb der in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Fälle vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, wird eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt, unabhängig von der Zahlung der in Art. 5 vorgesehenen Anzahlung. 1, XNUMX Absatz, die Anmeldegebühren, die Versicherungsprämien und die folgenden Prozentsätze der Teilnahmegebühr, berechnet auf der Grundlage von wie vielen Tagen vor Reisebeginn? die Stornierung erfolgt ist (die Berechnung der Tage umfasst nicht die Stornierung, deren Mitteilung einen Werktag vor Reiseantritt eingehen muss):

– ab dem Tag nach der Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 35 % *

– von 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 %

– von 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %

– von 14 bis 0 Tage vor Reiseantritt 100 %

Hinweis: Die gleichen Beträge müssen diejenigen zahlen, die die Reise aufgrund von Mängeln oder Unregelmäßigkeiten nicht antreten können. der erforderlichen Personaldokumente für die Ausbürgerung.

Bei vorab festgelegten Gruppen werden diese Beträge jeweils bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.

* Hinweis für Urlaubspakete, die auch Flugflüge ab Italien umfassen, oder für Reisen mit Abreise zwischen dem 27. Juli eines jeden Jahres und dem 18. August eines jeden Jahres oder mit Abreise zwischen dem 20. Dezember eines jeden Jahres und dem 4. Januar eines jeden Jahres, im Falle eines Rücktritts von Bei Beendigung des Vertrages verfällt der gesamte gezahlte Betrag, es sei denn, es wurde eine Reiserücktrittsrichtlinie in Kraft gesetzt.

ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES TOURISTENPAKETS VOR DER ABREISE durch den Veranstalter.

Gibt es wesentliche Änderungen am Veranstalter, am Paket oder an einem wesentlichen Element davon? Vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden gemäß Art. 91 des Cons-Codes.

Im Falle einer Nichtannahme kann der Verbraucher die in der Kunst genannten Rechte ausüben. 7. Der Verbraucher kann die oben genannten Rechte auch dann ausüben, wenn die Stornierung auf der Nichterreichung der im Katalog oder im Nichtkatalogprogramm vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder auf Fällen höherer Gewalt und unvorhersehbaren Umständen im Zusammenhang mit der Stornierung beruht Touristenpaket gekauft. Für Absagen, die nicht auf höhere Gewalt, zufällige Umstände und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen sind, sowie? Für andere als die Nichtannahme des angebotenen alternativen touristischen Pakets durch den Verbraucher (gemäß dem vorherigen Art. 7) wird der Veranstalter, der storniert (gemäß Art. 33 Buchstabe E des Cons. Code), zurückkommen? an den Verbraucher das Doppelte des von ihm gezahlten und vom Reiseveranstalter über das Reisebüro eingezogenen Betrags. Der zu erstattende Betrag wird niemals das Doppelte der Beträge übersteigen, die der Verbraucher am selben Tag gemäß den Bestimmungen des Standes der Technik schulden würde. 7, 4 Absatz, wenn er derjenige war, der die Aufhebung vornahm.

ÄNDERUNGEN NACH DER ABFAHRT

Wenn der Veranstalter nach der Abreise aus irgendeinem Grund, mit Ausnahme einer für den Verbraucher spezifischen Tatsache, nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, muss er dies tun Alternativlösungen vorbereiten, ohne dass der Auftragnehmer Preisaufschläge zahlen muss, und ihm, wenn die erbrachten Dienstleistungen einen geringeren Wert als erwartet haben, einen Betrag in Höhe dieser Differenz erstatten. Ist keine alternative Lösung möglich oder lehnt der Verbraucher die vom Veranstalter ausgearbeitete Lösung aus schwerwiegenden und berechtigten Gründen ab, wird der Veranstalter dafür sorgen ohne Aufpreis ein gleichwertiges Transportmittel wie ursprünglich für die Rückreise zum Abfahrtsort oder zu einem anderen, möglicherweise vereinbarten Ort, im Einklang mit der Verfügbarkeit? des Fahrzeugs und der Sitze und wird es erstattet? in Höhe der Differenz zwischen den Kosten der erwarteten Leistungen und denen der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückkehr erbrachten Leistungen.

ERSATZ

Der austretende Kunde kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern:

  1. a) Der Veranstalter wird mindestens 4 Werktage vor dem geplanten Abreisetermin schriftlich darüber informiert und erhält gleichzeitig eine Mitteilung über die persönlichen Daten. des Erwerbers;
  2. b) der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes (Art. 89 des Cons. Code) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf den Reisepass erfüllt,

zu Visa, Gesundheitszeugnissen;

  1. c) Die einreisende Person erstattet dem Veranstalter alle Kosten, die für die Durchführung des Ersatzes entstanden sind, in dem Umfang, in dem sie diese erhält? vor der Übertragung quantifiziert.

Der Übertragende und der Erwerber haften auch gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie der in Buchstabe c) dieses Artikels genannten Beträge. Bei einigen Arten von Dienstleistungen kann es vorkommen, dass ein Drittdienstleister die Namensänderung des Erwerbers nicht akzeptiert, selbst wenn sie innerhalb der unter Punkt a) genannten Frist erfolgt. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Nichtannahme der Änderung durch Drittanbieter. Diese Nichtannahme wird vom Veranstalter den Interessenten vor Reiseantritt unverzüglich mitgeteilt.

 

VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER

Teilnehmer müssen über einen individuellen Reisepass oder ein anderes Dokument verfügen, das für alle von der Reiseroute berührten Länder gültig ist. der ggf. erforderlichen Aufenthalts- und Transitvisa sowie Gesundheitszeugnisse. Sie müssen außerdem die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt sowie die in den Zielländern der Reise geltenden Vorschriften sowie alle ihnen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen einhalten den Vorschriften und Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise. Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die dem Veranstalter durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen. Der Verbraucher? verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung seines Abtretungsrechts gegenüber Dritten nützlich sind, die für den Schaden verantwortlich sind, und ist? Der Veranstalter haftet gegenüber dem Veranstalter für den entstandenen Schaden aus dem Regressrecht. Wird der Verbraucher kommunizieren? auch schriftlich an den Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung die besonderen persönlichen Wünsche, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen zu den Modalitäten sein können? der Reise, sofern deren Durchführung möglich ist.

HOTELKlassifizierung

Erfolgt die offizielle Klassifizierung von Hotelanlagen im Katalog oder in anderen Informationsmaterialien nur auf der Grundlage ausdrücklicher und formeller Hinweise der zuständigen Behörden? des Landes, in dem der Dienst angeboten wird? ausgezahlt. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der Länder, einschließlich EU-Mitgliedstaaten, auf die sich der Dienst bezieht, anerkannt werden, behält sich der Veranstalter dies vor

Fakultät? Bereitstellung einer Beschreibung der Beherbergungseinrichtung im Katalog oder in der Broschüre, um eine Bewertung und anschließende Akzeptanz derselben durch den Verbraucher zu ermöglichen.

HAFTUNGSREGIME

Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher durch die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm persönlich oder durch dritte Leistungserbringer erbracht werden, es sei denn, er weist nach, dass das Ereignis auf einer Tatsache beruht des Verbrauchers (einschließlich Initiativen, die dieser während der Erbringung der touristischen Dienstleistungen selbständig ergreift) oder durch Umstände, die nicht mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, durch zufällige Umstände, durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die der Veranstalter selbst verursacht hat nicht nach fachmännischer Sorgfalt vernünftigerweise vorhersehen oder lösen konnte. Der Verkäufer, bei dem die Buchung des Reisepakets vorgenommen wurde, haftet in keinem Fall für die Verpflichtungen, die sich aus der Organisation der Reise ergeben, sondern ist ausschließlich für die Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler ergeben, und zwar in jedem Fall innerhalb der Grenzen für Diese Verantwortung ist durch die oben genannten Gesetze oder Konventionen festgelegt.

GRENZEN DER VERGÜTUNG

Die vom Veranstalter geschuldete Entschädigung für Personenschäden darf in keinem Fall die Grenzen überschreiten, die in den internationalen Übereinkommen festgelegt sind, denen Italien und die Europäische Union in Bezug auf die Leistungen beigetreten sind, deren Nichterfüllung zu einer Haftung geführt hat. Insbesondere darf die Entschädigungsgrenze in keinem Fall den Betrag von 50.000 Germinal Gold Francs für Personenschäden, den Betrag von 2.000 Germinal Gold Francs für Sachschäden und den Betrag von 5.000 Germinal Gold Francs für jeden weiteren Schaden überschreiten (Art. 13, Nr. 2, CCV).

VERPFLICHTUNG DER UNTERSTÜTZUNG

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Verbraucher die durch das Kriterium der beruflichen Sorgfalt auferlegten Hilfeleistungen ausschließlich im Hinblick auf die ihm gesetzlich oder vertraglich obliegenden Pflichten zu erbringen. Der Veranstalter und der Verkäufer sind von ihrer jeweiligen Haftung (Artikel 14 und 15) befreit, wenn die Nichterfüllung oder fehlerhafte Vertragserfüllung auf das Verschulden des Verbrauchers zurückzuführen ist oder auf der unvorhersehbaren oder unabwendbaren Handlung eines Dritten oder auf einem zufälligen Ereignis beruht oder höhere Gewalt.

BESCHWERDEN UND BESCHWERDEN

Ein etwaiges Versäumnis bei der Vertragserfüllung muss vom Verbraucher unverzüglich gerügt werden, damit der Veranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reiseleiter unverzüglich Abhilfe schaffen kann. Der Verbraucher muss unter Androhung des Verfalls eine Beschwerde einreichen, indem er spätestens zehn Werktage nach dem Datum der Rückkehr zum Abreiseort einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Veranstalter oder Verkäufer sendet.

VERSICHERUNG GEGEN STORNIERUNGS- UND RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN

Sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten, ist es möglich und auch ratsam, bei der Buchung eine spezielle Versicherung gegen Kosten, die durch Reiserücktritt, Unfälle und Gepäck entstehen, abzuschließen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Assistance-Vertrag abzuschließen, der die Rückführungskosten bei Unfällen und Krankheiten abdeckt. Einzelheiten zu den Versicherungsprämien und allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Seite „Leistungen“.